Das Entlastungspaket, Spekulationen und ein Strohhalm

Es hat sich herumgesprochen: 
Das neue Entlastungspaket der Bundesregierung ist beschlossen.
Eine kaum beachtete Passage gibt Raum für Spekulationen.

Im nun bereits dritten Entlastungspaket wurden die Einführung einer Strompreisbremse, Direktzahlungen an Rentner und Studierende, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Wohngeldreform, Entlastung bei Sozialbeiträgen für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen, unter Auflagen eine Nachfolge für das Neun-Euro-Ticket sowie eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen. Die bereits bestehenden Hilfsprogramme, das Kurzarbeitergeld sowie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie von 7 Prozent sollen bis Jahresende verlängert werden.

Ob und wieviel echte Entlastung das Paket den Menschen und Unternehmen bringt, bleibt abzuwarten.

 
Versteckte Ankündigung gibt Raum für Spekulationen

Bisher kaum bemerkt enthält das Entlastungspaket auch eine kurze Ankündigung zum #Insolvenzrecht. So heißt es: „Auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Bedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.“

Experten fragen sich nun, wie diese Aussage zu verstehen ist. Die „Erleichterungen“ beziehen sich vermutlich nicht auf die mit dem Insolvenzantrag einhergehende Bürokratie. Vielmehr wird befürchtet, dass es, wie bereits im Jahr 2020, darum gehen wird, zahlungsunfähigen und überschuldeten Unternehmen den Gang zum Insolvenzrichter zu ersparen. Und zwischen den Zeilen wird deutlich, dass sich die Bundesregierung auf eine massive Rezession vorbereitet. Die damit verbundene Insolvenzwelle soll unbedingt vermieden oder gemildert werden.

Koste es, was es wolle.

Statt betriebswirtschaftliche Vernunft walten zu lassen, wird politisch eingegriffen. Damit bleibt möglicherweise vorerst die befürchtete Insolvenzwelle aus. Eine stattdessen hereinbrechende Zombie-Welle wird bewusst in Kauf genommen.

Und wenn die ersten Zombie-Firmen qualvoll enden, reißen sie Geschäftspartner mit. Kunden verlieren ihre Anzahlungen oder sind nicht mehr lieferfähig. Lieferanten verlieren ihre Waren und sind bedroht, wenn die ausgefallenen Beträge existentiell werden. Arbeitsplätze werden massenhaft zerstört. Das Vertrauen innerhalb der Wirtschaft geht verloren, da niemand mehr auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des anderen vertrauen kann.

 
Die Aussetzung ist für viele der sprichwörtliche Strohhalm

Klar ist: eine starke Wirtschaft, sichere Arbeitsplätze, eine glänzende Zukunft für unsere Kinder, bunte Innenstädte voller Leben, Cafés, Restaurants und Kultur – das ist es, was wir uns alle wünschen. Keiner möchte eine Insolvenzwelle erleben. Aber zwanghaft am „Leben“ gehaltene Unternehmen, die selbst ohne Corona, Krieg und Preisexplosion tief in der Krise stecken würden, sind nicht diese starke Wirtschaft. Auch mit einer Änderung der Insolvenzantragspflicht wird diesen Unternehmen nicht geholfen.

Aufgrund der aktuellen, vielfältigen Belastungen wäre die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für viele Unternehmen dennoch der sprichwörtliche Strohhalm.

Haben Sie Fragen zu den Hintergründen?  Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns!

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