IWH-Insolvenztrend: Anstieg im März

IWH-Insolvenztrend:
Zahl der Firmenpleiten stieg im März 2023 auf höchsten Stand seit Mai 2020

Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland lag laut IWH-Insolvenztrend im März bei 959. Das sind 15% mehr als im Februar und 24% mehr als im März des vorigen Jahres. Nach diesem erneuten Anstieg lag die Zahl der Insolvenzen nur noch 4% unter dem März-Durchschnitt der Jahre vor der Corona-Pandemie. Die meisten Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften entfielen erneut auf Nordrhein-Westfalen (213 Insolvenzen). Der Anstieg bei den Insolvenzzahlen war in Schleswig-Holstein am stärksten. In den ersten drei Monaten des Jahres lagen die Insolvenzen dort um mehr als 60% über dem Mittelwert des Jahres 2022.

 

Zahl der betroffenen Beschäftigten auf durchschnittlichem Niveau

Die Analyse des IWH zeigt, dass in den größten 10% der Unternehmen, deren Insolvenz im März gemeldet wurde, 8.000 Arbeitsplätze betroffen waren. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten lag damit auf durchschnittlichem Niveau. Etwas mehr als ein Drittel entfiel im März auf die Industrie.

„Die Zeiten ungewöhnlich niedriger Insolvenzzahlen sind vorerst vorbei“, sagt Steffen Müller, Leiter der IWH-Abteilung Strukturwandel und Produktivität und der dort angesiedelten Insolvenzforschung. „Unsere Frühindikatoren lassen für die kommenden Monate aber keinen weiteren Anstieg der Insolvenzzahlen erwarten.“

 

Der IWH-Insolvenztrend – ein verlässlicher Frühindikator

Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben (vgl. Abbildung 3). Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator. Für seine Analysen wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Dank seiner langjährigen Expertise, gebündelt in der IWH-Insolvenzforschungsstelle, gehört das Institut bundesweit zu den führenden Einrichtungen auf diesem Themengebiet.

Die im IWH-Insolvenztrend gemeldeten Insolvenzen für Kapital- und Personengesellschaften umfassen in der Regel mehr als 90% der von Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitsplätze und 95% der Forderungen. Damit bilden diese Zahlen verlässlich die direkten volkswirtschaftlichen Konsequenzen des Insolvenzgeschehens ab. Auch die amtliche Statistik weist monatlich vorläufige Insolvenzzahlen aus. Diese beziehen sich jedoch auf alle Regelinsolvenzen. Regelinsolvenzen umfassen neben den im IWH-Insolvenztrend erfassten Personen- und Kapitalgesellschaften auch die gesamtwirtschaftlich wenig relevante Gruppe der Kleinstunternehmen. Zudem werden auch bestimmte natürliche Personen wie Selbstständige oder ehemals selbstständig Tätige mit unüberschaubaren Vermögensverhältnissen sowie privat haftende Gesellschafter und Einzelunternehmer gemeldet. Die Zahl der Personen- und Kapitalgesellschaften macht weniger als die Hälfte der Regelinsolvenzen aus. Die monatliche Zahl der Regelinsolvenzen schwankt sehr viel stärker als die Zahlen des IWH-Insolvenztrends.

Quelle: Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)

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