FAQ & HILFE
VON A BIS Z

Antworten auf die häufigsten Kundenfragen zu Versteigerungen und Verkäufen

Alle nötigen Angaben zu Abholterminen, Abholort und ggf. weitere Informationen finden Sie in den Informationen zur Auktion bzw. zum Verkauf. Grundsätzlich können gekaufte Gegenstände erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises (inkl. Aufgeld und Mehrwertsteuer) abgeholt werden.

Das Aufgeld bezeichnet die Verkaufsprovision, die der Käufer bei einem Zuschlag zusätzlich zum Kaufpreis bezahlen muss. Das Aufgeld wird in Prozent angegeben, wobei der Kaufpreis (Zuschlagspreis) rein netto die Berechnungsgrundlage bildet. Grundsätzlich erheben wir ein Aufgeld in Höhe von 18% auf den Netto-Zuschlagspreis, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Ausrufpreise werden vom Auktionator festgelegt und kennzeichnen den Startpreis einer zum Ausruf kommenden Position. Siehe auch Mindestgebot.

Genaue Informationen dazu, wann und wo die angebotenen Gegenstände besichtigt werden können, finden Sie in den Informationen zur Auktion bzw. zum Verkauf. I.d.R. gibt es vor jeder Versteigerung einen festgelegten Zeitraum, in dem die Besichtigung der zum Aufruf kommenden Positionen von jedermann vorgenommen werden kann. Während der Versteigerung ist i.d.R. keine Besichtigung mehr möglich. Bei Anlagen- oder Objekt-Verkäufen können individuelle Besichtigungstermine vereinbart werden.

Zu jeder Auktion finden Sie im Online-Katalog die zu versteigernden Positionen. Auf jede einzelne dieser Positionen können Sie bieten. (Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Bieter registriert sind. Siehe hierzu BIETER.) Um ein Gebot abgeben zu können, klicken Sie auf die Position oder das Bild. Es öffnet sich ein neues Fenster mit den Detailangaben der jeweiligen Position und den Gebotsfeldern. Möchten Sie ein Gebot abgeben, so geben Sie Ihren Gebotsbetrag ein und bestätigen Ihr Gebot. Sie erhalten per Email die Nachricht, dass Sie ein Gebot abgegeben haben und dass Sie der Höchstbietende sind oder ggf. überboten wurden.

Im Rahmen der Onlineauktionen stellen wir einen Bietagenten zur Verfügung. Mit Hilfe des automatischen Bietagenten können Bieter festlegen, welchen Preis sie für eine Position maximal zu zahlen bereit sind. Nach Abgabe eines Maximalgebotes wird das Gebot eines Bieters damit automatisch schrittweise bis zum Erreichen seines Maximalgebotes erhöht, sobald ein Mitbieter bietet, bis der Bieter wieder Höchstbieter ist. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt. Wird das jeweilige Maximalgebot von anderen Bietern überboten, erfolgt automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail. Um den Bietagent zu nutzen, geben Sie Ihr Maximalgebot für eine Position in das Gebotsfeld ein und bestätigen es. Es wird automatisch genau die nächste Gebotsstufe geboten, mit der Sie zum Höchstbietenden werden. Die Gebotsstufen werden vor einer Versteigerung pro Position einzeln festgelegt.

 

Anmerkungen:

– Sollte mehr als ein gleiches Maximalgebot abgegeben worden sein, so wird der Bieter Höchstbietender, der sein Maximalgebot zuerst abgegeben hat.

– Sollten verschiedene Maximalgebote abgegeben worden sein, überbieten diese sich automatisch gegenseitig, bis der Bieter mit dem höheren Maximalgebot Höchstbietender ist.

– Überbotene Bieter werden per E-Mail benachrichtigt und können ein neues Maximalgebot abgeben bzw. ihr Gebot anpassen.

 

Beispiel:  Die Position steht bei einem Startpreis von 100 €. Sie möchten maximal 500 € für diesen Artikel zahlen und geben 500 in das Feld Maximalgebot ein und bestätigen. Sofern keine anderen Gebote vorliegen, werden automatisch 100 € geboten. Bietet ein anderer Interessent danach z.B. 150 €, erhöht der Bietagent Ihr Gebot im gleichen Moment automatisch auf die nächste Gebotsstufe, mit dem Sie die 150 € des anderen überbieten. Damit bleiben Sie Höchstbietender bis 500 €.

Möchten Sie auf einer Versteigerung mitbieten, müssen Sie vorher als Bieter registrieren. Hierzu klicken auf unserer Website auf REGISTRIEREN. Es öffnet sich eine neue Seite mit dem Registrierungsformular.

Vor dem Ausfüllen des Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen im Feld rechts daneben durch. Außerdem sollten Sie unsere Allgemeinen Online-Versteigerungsbedingungen sowie unsere Datenschutzhinweise gelesen haben, da sie diese mit Ihre Registrierung anerkennen. Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus (alle mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden). Insbesondere die Umsatzsteuer-Identnummer ist wichtig, um Sie als Gewerbetreibenden identifizieren zu können. Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Richtigkeit der gemachten Angaben vollumfänglich verantwortlich sind. Sollten Sie als Gewerbetreibender keine Umsatzsteuer-Identnummer haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Nun vergeben Sie Ihr persönliches Passwort.

ACHTUNG: Bitte merken Sie sich das Passwort oder notieren Sie es.

Nun bestätigen Sie bitte noch, dass Sie die AGB gelesen haben und diese akzeptieren.

Dann klicken Sie auf Speichern.

Danach erhalten wir eine Email mit Ihrer Registrierung und prüfen Ihre Angaben. Danach erhalten Sie eine Email mit dem Bestätigungslink an die im Registrierungsformular angegebene Emailadresse. Diesen Link klicken Sie bitte an. Sie gelangen nun zum Anmeldeformular. Hier können Sie bei jeden LOGIN Ihre Angaben prüfen und ggf. ändern.

Die Bietschritte sind feste Beträge, um die sich der Mindestgebotspreis ab einer gewissen Summe erhöht.

Die Termine für Abholung und Demontage werden in den jeweiligen Informationen zur Auktion / zum Verkauf bekannt gegeben. Die Kosten und das Risiko trägt vollumfänglich der Käufer. Ggf. können besondere Bedingungen gelten, die jedoch explizit bekannt gegeben werden. Siehe auch ABHOLUNG.

Bei einem Freiverkauf werden Ihre Gebote als Preisvorschlag verstanden. Sollte der Preisvorschlag zu unserer Preisvorstellung passen und keine höheren Gebote vorliegen, erhalten Sie den Zuschlag.

Bei Onlineauktionen und veröffentlichen Freiverkäufen erfolgt die Gebotsabgabe online über den Onlinekatalog. Siehe Bieten.

Nach jeder Gebotsabgabe verlängert sich die Auktion der jeweiligen Position um weitere 2, 3 oder 5 Minuten, bis keine weiteren Gebote mehr eingehen.

Der Versteigerungskatalog wird durch uns rechtzeitig vor der Versteigerung veröffentlicht und enthält die Positionen, die während der Versteigerung zum Aufruf kommen und erworben werden können. Die Beschreibung mit Angaben von Maßen, Daten, Ausstattungsmerkmalen etc. ist unverbindlich und stellt keine Äußerung über die Beschaffenheit dar. Eine intensive vorherige Besichtigung der Versteigerungsgegenstände ist deshalb Obliegenheit des Käufers.

Der Mindestpreis (auch Limit genannt) wird vom Auktionator festgesetzt und bezeichnet den Betrag, unter dem ein Posten nicht oder nur unter Vorbehalt versteigert/verkauft wird. Siehe auch AUSRUFPREISE.

Bei einem Nachverkauf werden die Positionen, die während einer Versteigerung nicht verkauft worden sind, noch einmal zum Verkauf angeboten.

Alle unsere Preisangaben verstehen sich rein netto zzgl. Aufgeld und zzgl. MwSt.

Ausnahmen: Von der MwSt. befreite Positionen werden ohne MwSt. verkauft.

Rechnungen werden grundsätzlich und ausschließlich elektronisch versandt. Als Rechnungsadresse gilt die bei der Bieternummer hinterlegte Adresse. Im Nachgang sind keine Rechnungsänderungen möglich. Elektronisch versendete Rechnungen werden in Deutschland als Originalrechnung anerkannt.

Handelt es sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 138 Abs.1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 bzw. gemäß § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG, müssen EU-Ausländer bis zur Rückgabe der ausgefüllten Gelangensbestätigung ein Deposit als Sicherheitsbehalt in Höhe von 19% der Rechnungsendsumme hinterlegen. Siehe auch ZAHLUNG.

Der Startpreis wird vom Auktionator festgelegt und bezeichnet den Betrag, zu dem das erste Gebot abgegeben werden kann. Siehe auch MINDESTPREIS.

Die Versteigerungsbedingungen (auch ABG) regeln verbindlich den Ablauf und die Abwicklung einer Versteigerung. Unsere ABG sind im Footer jederzeit, d. h. sowohl auf der Website als auch im Auktionstool auffind- und bequem einsehbar. Der Bieter erkennt die Allgemeine Versteigerungsbedingungen bereits mit seiner Registrierung an.

Sollten in einer Auktion Gebote unter dem Mindestpreis abgegeben werden können und der Zuschlag erfolgt unterhalb des Mindestpreises, so erfolgt dieses unter Vorbehalt. In der Regel entscheidet der Auktionator, ob der Zuschlag tatsächlich erfolgt.

Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, so verbindet sich damit noch kein Recht auf den Erwerb des Gegenstandes. In diesem Fall ist der Bieter für 14 Kalendertage nach Auktionsende oder einen vorab beiderseitig vereinbarten Zeitraum verbindlich an sein Gebot gebunden. Erfolgt in dieser Zeit kein endgültiger Zuschlag durch den Auktionator, kommt der Kauf nicht zustande.

Bitte beachten: Die Abholung verzögert sich beim Vorbehalt bis zum endgültigen Zuschlag, da vorher keine Rechnung entsteht. Unsere Sachbearbeiter nehmen nach Beendigung einer Auktion kurzfristig Kontakt zu Bietern mit vorbehaltlichen Zuschlägen auf.

Der Kaufpreis für die ersteigerten oder im Freiverkauf erworbenen Gegenstände ist sofort mit dem Zuschlag fällig und per Banküberweisung zahlbar.  Siehe auch RECHNUNGSLEGUNG.

Den Zuschlag bei einer Versteigerung oder auch bei einem Freiverkauf erhält grundsätzlich der Bieter mit dem höchsten Gebot. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter zu Bezahlung und Abnahme des ersteigerten Gegenstandes. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen und nach freiem Ermessen des Auktionators/ Verkäufers zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden. Mit dem Zuschlag gilt der Versteigerungsgegenstand dem Höchstbietenden gegenüber als übergeben inkl. Gefahrenübergang. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Ersteigerer/ Käufer über.

Siehe auch VORBEHALT.

In der Regel versteigern wir gebrauchte Gegenstände und Anlagen unterschiedlicher Auftraggeber wie besichtigt, in dem Zustand, in dem sie sich befinden und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Konnten wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen? Oder haben Sie weitere Fragen?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@pleser.de.