Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 20. Oktober temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates dürfte Ende Oktober erfolgen. Es geht um die Prognose- und Planungszeiträume, Überschuldung und wichtige Fristen.

Wir informieren im aktuellen Beitrag.